Mutter-Vater-Kind-Kuren

Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie Unterstützung benötigen, bei der Vorbereitung einer Mutter-Kinder oder Vater-Kind-Kur.

Wir helfen Ihnen gerne bei den unten genannten Fragen und Überlegungen rund um das Thema Kuren, Kurfinanzierung, Wahl des geeigneten Kurhauses usw. .

Kontaktaufnahme

In Göttingen:
nach telefonischer Vereinbarung. Anmeldung unter
Tel. 0551 50091-41 oder
Tel. 0551 50091-0

Montag bis Freitag 8:30 -14:00 Uhr
und zu anderen Zeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung in unserem Büro
Jutta-Limbach-Str. 3
37073 Göttingen

In Hann. Münden:
Hinter der Stadtmauer 6
34346 Hann. Münden.
Die Beratung findet
dienstags von 9.00 bis 13.00 Uhr statt.
Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin unter
Tel. 05541 4675

Außerhalb der Sprechzeiten telefonische Anmeldung unter:
Tel. 0551 50091-0 oder
Tel. 0551 50091-41

Kontakt per E-Mail:
d.winkler@awo-goettingen.de

AWO Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren

Die AWO Kurberatungsstelle unterstützt Sie:

  • bei der Wahl des für Sie geeigneten Kurhauses
  • bei der Kurvorbereitung
  • bei der Kurfinanzierung
  • bei der Versorgung der Familie während der Kur
    mit Angeboten nach der Kur

Die Kurhäuser der Arbeiterwohlfahrt liegen in landschaftlich schöner Umgebung. Eine Kur ist kein Urlaub, sondern eine Möglichkeit zur aktiven Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation. Es erwartet Sie ein Programm, das gezielt auf Ihre Situation abgestimmt wird: Seien es Herz- und Kreislauf-Probleme, Haut- und Atemwegserkrankungen, Magen-Darm-Störungen, Bandscheiben- und Wirbelsäulenleiden, Schlafstörungen, Migräne oder Erschöpfungszustände …

Eine Mutter/Vater-Kind-Kur bedeutet Abstand von den Dingen, die Sie belasten, Zeit für sich und Ihr Kind. Sie lernen besser auf sich zu achten und entwickeln Sensibilität für Ihre gesundheitlichen Bedürfnisse. Mit frischer Kraft und konkreten Zielen für den Alltag  daheim fahren Sie wieder nach Hause.

In der Regel dauert die Kur drei Wochen (mit der Möglichkeit einer Verlängerung). Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass Sie Ihre Urlaubstage für die Kur nicht einsetzen müssen.  Nutzen Sie diese Chance und tun Sie etwas für Ihre Gesundheit!

Zunächst vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserer Beratungsstelle. Die Beraterin klärt mit Ihnen alle Fragen rund um die Kur. Bei uns erhalten Sie das Attest-Formular, das Ihr/e Arzt/Ärztin ausfüllen wird. Die ausgefüllten Attest-Formulare schicken wir dann zu Ihrer Krankenkasse. Ihre Krankenkasse, mit der die AWO in allen Kurangelegenheiten partnerschaftlich zusammenarbeitet, ist für die Bewilligung der Kur zuständig. Nach Kostenzusage suchen wir in Absprache mit Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse angepasstes Kurhaus.

Hat Ihre Kasse die Kur bewilligt, übernimmt sie nach §§ 24 oder 41 Sozialgesetzbuch V die gesamten Kosten. Ihre gesetzliche Eigenleistung beträgt derzeit (Juli 2005) 10 € pro Tag – Kinder sind von der täglichen Zuzahlung befreit. Wenn Ihre Eigenleistung die Belastungsgrenze von 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet, stellt Ihre Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung von der weiteren Zuzahlung aus (bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens).