Integrationsfachdienst (IFD) und IFD Hörgeschädigte (HG)

Laptop auf dem Tisch. Hand, die einen Stift hält, zeigt auf einen Bildschirm

Kontaktaufnahme

Integrationsfachdienst Göttingen

Berufsbegleitung für
schwerbehinderte Menschen

Bahnhofsallee 5
37081 Göttingen
Telefon: 0551 500 91 50
Fax: 0551 500 91 – 80

[Online-Beratung möglich]

Bürozeiten:
Termine nach telefonischer Vereinbarung

E-Mail: ifd-info@awo-goettingen.de

Der Integrationsfachdienst gem. §192 SGB IX ist ein professionelles Beratungsangebot in allen Fragen der beruflichen Eingliederung und Teilhabe. Gemeinsam mit den Ratsuchenden entwickelt der IFD Perspektiven für die individuelle Situation und erarbeitet Lösungswege. Der IFD unterstützt schwerbehinderte, ihnen gleichgestellte sowie von Behinderung bedrohte Menschen und deren Arbeitgeber. Der IFD versteht sich als Partner sowohl der Arbeitnehmer*innen als auch der Arbeitgeber*innen. 

Flyer: Integrationsfachdienst für Schwerbehinderte

Flyer: Integrationsfachdienst für Hörbehinderte

Flyer: Jobcoaching für Schwerbehinderte

Flyer: Jobcoaching für
Hörbehinderte

AWO Integrationsfachdienst (IFD)

Integrationsfachdienst für schwerbehinderte Menschen
Integrationsfachdienst für hörgeschädigte schwerbehinderte Menschen

Wir bieten Unterstützung bei:

  • Gefährdung des Arbeitsplatzes
  • Konflikten mit Kolleg*innen oder Vorgesetzten
  • Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz
  • beruflichem Wiedereinstieg am Arbeitsplatz nach längerer Erkrankung
  • Durchführung von betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) und Prävention
  • Vorbereitung der Arbeitsaufnahme durch Training und Praktika
  • Beratung und Information rund um das Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) sowie Unterstützung bei der Antragsstellung

Wir bieten Unterstützung für Arbeitgeber:

  • bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
  • durch Information über Auswirkungen von Erkrankungen
    oder Behinderungen am Arbeitsplatz
  • durch Ermittlung von Anforderungs- und Leistungsprofilen unter Berücksichtigung betrieblicher Bedingungen
  • bei der Optimierung von Kommunikation auch in Konfliktsituationen
  • bei Leistungsschwankungen und Fehlzeiten
  • bei Störungen des Betriebsfriedens
  • durch Information über Fördermöglichkeiten bei der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Der IFD arbeitet im Auftrag

  • des Integrationsamt des Niedersächsischen Landesamtes
    für Soziales, Jugend und Familie
  • der Agentur für Arbeit
  • der Rentenversicherung
  • der Berufsgenossenschaft

Ein Team erfahrener Fachkräfte berät Sie

  • kompetent
  • streng vertraulich
  • kostenlos
  • gebärdenkompetent

Eine Beratung ist nur mit Ihrem Einverständnis möglich.
Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Der IFD Göttingen ist zuständig für die Landkreise Northeim und Göttingen.

Frau hält sich Hand ans Ohr

IFD Hörgeschädigte

Was ist der IFD?

Hier gibt es Infos in leichter Sprache

Hier gibt es Infos in DGS (Gebärdensprache)

Video: IFD für Hörgeschädigte (Deutsche Gebärdensprache – DGS)

Der Integrationsfachdienst Hörgeschädigte (IFD HG) der AWO Göttingen berät hörgeschädigte und schwerbehinderte Menschen zu beruflicher Teilhabe (§192 SGB IX).
Wir unterstützen bei Arbeitsplatz-Gefährdung, Konflikten, Wiedereinstieg und BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement).

Kontakt:
ifd-info@awo-goettingen.de
0551 50091-50

Video: Infos für Arbeitnehmer*innen (DGS)

Informationen für (hörgeschädigte) Arbeitnehmer*innen: Unterstützung bei Konflikten mit Kolleg*innen/Vorgesetzten, Über-/Unterforderung, Fehlzeiten oder Erkrankung.
Der IFD hilft bei betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) und Prävention.

Kontakt:
ifd-info@awo-goettingen.de
0551 50091-50

Video: Infos für Arbeitssuchende (DGS)

Informationen für (hörgeschädigte) Arbeitssuchende: Vorbereitung auf Arbeitsaufnahme durch Training, Praktika und Einstiegsberatung.
Der IFD unterstützt Arbeitgeber*innen bei Einstellung schwerbehinderter Menschen und Fördermöglichkeiten.

Kontakt:
ifd-info@awo-goettingen.de
0551 50091-50