Integrationsfachdienst (IFD) und IFD Hörgeschädigte (HG)

Kontaktaufnahme

Integrationsfachdienst Göttingen

Berufsbegleitung für schwerbehinderte Menschen
Jutta-Limbach-Straße 3
37073 Göttingen

Telefon: 0551 500 91 – 50
Fax: 0551 500 91 – 81

[Online-Beratung möglich]

Bürozeiten:
Termine nach telefonischer Vereinbarung

E-Mail: ifd-info@awo-goettingen.de

Der Integrationsfachdienst gem. §192 SGB IX ist ein professionelles Beratungsangebot in allen Fragen der beruflichen Eingliederung und Teilhabe. Gemeinsam mit den Ratsuchenden entwickelt der IFD Perspektiven für die individuelle Situation und erarbeitet Lösungswege. Der IFD unterstützt schwerbehinderte, ihnen gleichgestellte sowie von Behinderung bedrohte Menschen und deren Arbeitgeber. Der IFD versteht sich als Partner sowohl der Arbeitnehmer*innen als auch der Arbeitgeber*innen.

AWO Integrationsfachdienst (IFD)

Integrationsfachdienst für schwerbehinderte Menschen
Integrationsfachdienst für hörgeschädigte schwerbehinderte Menschen –
– Unterstützung zur Teilhabe am Arbeitsleben

Wir bieten Unterstützung bei:

  • Gefährdung des Arbeitsplatzes
  • Konflikten mit Kolleg*innen oder Vorgesetzten
  • Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz
  • beruflichem Wiedereinstieg am Arbeitsplatz nach längerer Erkrankung
  • Durchführung von betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) und Prävention
  • Vorbereitung der Arbeitsaufnahme durch Training und Praktika
  • Hinführung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Vermittlung eines Arbeitsplatz im Auftrag weiterer Kostenträger
  • psychosoziale Betreuung und Beratung

Wir bieten Unterstützung für Arbeitgeber:

  • bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
  • durch Information über Auswirkungen von Erkrankungen
    oder Behinderungen am Arbeitsplatz
  • durch Ermittlung von Anforderungs- und Leistungsprofilen
  • unter Berücksichtigung betrieblicher Bedingungen
  • bei der Optimierung von Kommunikation auch in Konfliktsituationen
  • bei Leistungsschwankungen und Fehlzeiten
  • bei Störungen des Betriebsfriedens
  • durch Information über Fördermöglichkeiten bei der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Der IFD arbeitet im Auftrag

  • des Integrationsamt des Niedersächsischen Landesamtes
    für Soziales, Jugend und Familie
  • der Agentur für Arbeit
  • der Rentenversicherung
  • der Berufsgenossenschaft

Ein Team erfahrener Fachkräfte berät Sie

  • kompetent
  • streng vertraulich
  • kostenlos
  • gebärdenkompetent

Eine Beratung ist nur mit Ihrem Einverständnis möglich.
Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Der IFD Göttingen ist zuständig für die Landkreise Northeim und Göttingen sowie für hörgeschädigte Personen auch für den Altkreis Osterode.

Hier gibt es Infos in DGS (Gebärdensprache):

IFD für Hörgeschädigte

Informationen für Arbeitnehmer

Informationen für Arbeitssuchende