Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Kontaktaufnahme
In Göttingen:
nach telefonischer Vereinbarung. Anmeldung unter
Tel. 0551 50091-41 oder
Tel. 0551 50091-0
Montag bis Freitag 8:30 -14:00 Uhr
und zu anderen Zeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung in unserem Büro
Jutta-Limbach-Str. 3
37073 Göttingen
In Hann. Münden:
Hinter der Stadtmauer 6
34346 Hann. Münden.
Die Beratung findet
dienstags von 9.00 bis 13.00 Uhr statt.
Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin unter
Tel. 05541 4675.
Außerhalb der Sprechzeiten telefonische
Anmeldung unter:
Tel. 0551 50091-0 oder -41.
Kontakt per E-Mail:
d.winkler@awo-goettingen.de
Wenden Sie sich gern an uns, wenn Sie ungeplant schwanger geworden sind oder einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, wenn Sie nicht wissen, wie Sie sich entscheiden sollen oder die erforderliche Beratungsbescheinigung benötigen. Wir beraten Sie auch zu Themen, wie „Pränataldiagnostik“, „Vertrauliche Geburt“, finanzielle Unterstützung, Antragsstellung auf Baby-Erstausstattung, Sorgerecht, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld, Elternzeit usw.. Gern unterstützen wir Sie in einer persönlichen Beratung, wenn Sie in Ihrer derzeitigen Situation Konflikte, Ängste und Sorgen erleben.
AWO Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Anerkannte Beratungsstelle (gem. § 219 StGB i. V. 2, 5 und 6 SchKG)
Schwangerschaftsberatung
Informationen und Beratung bei sozialrechtlichen Fragen bzgl. finanzieller Hilfen wie zum Beispiel:
- Gelder aus der Stiftung „Mutter und Kind-Schutz des ungeborenen Lebens“
- Kindergeld/Kindergeldzuschlag
- Unterhalt/Unterhaltsvorschuss usw.
- Beratungsgespräche bei Notsituationen in der Schwangerschaft/Geheimhaltung der bevorstehenden Geburt
„Vertrauliche Geburt“ (s. auch unten) - ungewollter Kinderlosigkeit
- Konflikten und Problemen während der Schwangerschaft
- Beratung im Kontext von Pränataldiagnostik
- Fehl- und Todgeburt
- Vermittlung von Kontaktadressen, Geburtsvorbereitungskursen
Vertrauliche Geburt
Die vertrauliche Geburt unterstützt Frauen, die ihre Schwanger- und Mutterschaft geheim halten möchten. Das Gesetz schafft ein umfassendes Beratungsangebot für die Frauen sowie die Möglichkeit, das Kind mit professioneller medizinischer Hilfe zur Welt zu bringen. Dabei wird der Wunsch nach einer Nichtbekanntgabe der persönlichen Daten der Mutter berücksichtigt und gleichzeitig werden die medizinischen Gefahren einer unbegleiteten Geburt vermieden. Die vertrauliche Geburt ist ein Verfahren, das auf einer rechtssicheren Grundlage vollzogen wird. Neben dem Wunsch der Schwangeren, ihre Identität zu verbergen, werden zugleich die Rechte des Kindes berücksichtigt.
Schwangerschaftskonfliktberatung
Von der Auseinandersetzung mit einer ungewollten Schwangerschaft ist fast jede Frau direkt oder indirekt betroffen, denn diese Problematik gehört zur Lebensrealität. Die gesetzlich vorgeschriebene Teilnahme an einem Beratungsgespräch vor einem straffreien Schwangerschaftsabbruch verstärkt den Druck auf die ungewollt schwanger gewordene Frau, die sich ohnehin bereits in einer emotionalen sozialen und zeitlichen Drucksituation befindet.
Die Beratung soll zu einer freien, eigenständigen Entscheidung führen, wobei möglichst umfassende Informationen zur Verfügung gestellt und die psycho-sozialen Auswirkungen von Lebensbedingungen und von unterschiedlichen Entscheidungsmöglichkeiten berücksichtigt werden sollen. Persönliche Lebensumstände, Einstellungen, Gefühle und Ängste der Ratsuchenden werden akzeptiert und respektiert. Wir lehnen eine Beeinflussung für oder gegen eine Schwangerschaft ab.
Es ist das Bestreben von Arbeiterwohlfahrt Beratungsstellen, weitgehend entlastende Rahmenbedingungen für Frauen mit einer ungewollten Schwangerschaft zu schaffen. Erst wenn Frauen keine Verurteilung erleben, wird es möglich Gründe für einen Schwangerschaftskonflikt oder für den Wunsch nach einem Schwangerschaftsabbruch zu betrachten. Dabei ist es erfahrungsgemäß ein Bündel von persönlichen, partnerschaftlichen und sozialen Problemen. Da die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch keineswegs immer konfliktfrei erlebt wird, besteht häufiger Beratungsbedarf nach dem Eingriff. Dies sind erfahrungsgemäß besonders intensive Gespräche, in denen die Einbettung einer ungewollten Schwangerschaft bzw. des Konfliktes aufgedeckt und bearbeitet werden muss (Missbrauch, Partnerschaftskonflikt, usw.).
Hilfetelefon – Schwangere in Not – anonym & sicher 0800 40 40 020
Das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ unter der Nummer 0800 40 40 020 ist kostenlos und rund um die Uhr erreichbar.
Weitere Informationen dazu auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de).