FAQ für Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen

Ihre Frage wurde nicht beantwortet?

Dann wenden Sie sich an:

KIAS – Koordinierungsstelle für Inklusive Arbeit in Südniedersachsen

Paula Baudis
Telefon: 01 57 78 81 86 29

Dr. Katrin Creutzburg
Telefon: 01 76 61 70 46 09

E-Mail:
kias@awo-goettingen.de

FAQ in einfacher Sprache

FAQ in schwieriger Sprache

Hier finden Sie FAQ. FAQ steht für frequently asked questions. Das ist Englisch und bedeutet „oft gestellte Fragen“. Unter jeder Frage gibt es eine Antwort.

Das Thema der Fragen ist Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Diese Fragen wurden uns immer wieder gestellt. Die wichtigsten haben wir hier gesammelt. Wir haben versucht, die Antworten so einfach wie möglich zu schreiben. Und gleichzeitig gut zu informieren.

Unter jeder Antwort finden Sie einen Link, so sieht das aus: (Quelle: Internetseite zum Nachlesen). Dort finden Sie weitere Informationen. Mithilfe dieser Informationen haben wir unsere Antworten geschrieben.

Alle Fragen und Antworten finden Sie außerdem in einer Datei. Die Datei können Sie herunterladen, speichern und ausdrucken. In der linken Spalte finden Sie den Button, mit dem die Datei geöffnet werden kann. Es gibt eine Datei in einfacher Sprache und eine in schwieriger Sprache.

Berufsorientierung und Berufsvorbereitung

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich die Schule beendet habe und noch nicht weiß, was ich machen möchte?

Im Wegweiser „Bildungswege … Schule und dann?“ finden Sie viele Möglichkeiten, wie es nach der Schule weitergehen kann.

Den Wegweiser finden Sie hier: Bildungswege… Schule und dann? – Bildungsregion Südniedersachsen

Wo bekomme ich Hilfe, wenn ich einen Freiwilligendienst machen möchte?

Die Koordinierungsstelle Inklusion und Diversität in den Freiwilligendiensten hat „Freiwilligendienste für Alle!“ ins Leben gerufen. Dort können Sie Beratung und Unterstützung erhalten, wenn Sie sich für einen Freiwilligendienst interessieren.

Die Internetseite finden Sie hier: Für Freiwillige und Interessierte – Freiwilligendienste für alle

Ausbildung

Wann soll ich nach einer Ausbildung suchen?

Eine gute Möglichkeit, um herauszufinden, was einem Spaß macht, sind Praktika. Diese können bereits in der Schulzeit gemacht werden. Im Praktikum kann man sich im Betrieb erkundigen, ob dort eine Ausbildung möglich ist. Auch Betriebe haben durch Praktika die Möglichkeit, Sie kennenzulernen. Es ist daher sinnvoll, sich so früh wie möglich und bereits während der Schulzeit nach Praktika und Ausbildungsmöglichkeiten umzusehen. Aber auch nach der Schule kann ein Praktikum durch die Agentur für Arbeit gemacht werden (Quelle: Ausbildung mit Behinderung | Familienratgeber). Hinweis: Viele Betriebe suchen schon sehr früh nach Auszubildenden – häufig schon bis zu ein Jahr im Voraus.

Welche Ausbildungsmöglichkeiten gibt es speziell für Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen?

Bitte beachten Sie, dass die hier aufgelisteten Ausbildungsmöglichkeiten eine Übersicht darstellen. Für mehr Informationen und um herauszufinden, was für Sie in Frage kommt, sprechen Sie bitte die zuständige Agentur für Arbeit an.
Bitte beachten Sie auch: Sie können ebenfalls eine reguläre Vollausbildung machen. Diese haben wir nicht mit aufgeführt, da wir uns hier ausschließlich auf besondere Ausbildungsmöglichkeiten konzentrieren. Um zu entscheiden, was für Sie persönlich in Frage kommt, sprechen Sie am besten mit Ihrer Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit.

Assistierte Ausbildung

Während einer assistierten Ausbildung bekommen Sie Hilfe. Diese Hilfe nennt man Ausbildungsbegleitung. Eine Ausbildungsbegleitung unterstützt Sie beim Lernen. Sie können auch in der Firma Hilfe bekommen. Zum Beispiel, wenn es Probleme bei der Arbeit gibt. Sie bekommen eine assistierte Ausbildung, wenn Sie einen Vertrag mit einer Firma haben und Unterstützung brauchen, um die Ausbildung gut zu schaffen. Auch wenn Sie keine Arbeit nach der Ausbildung finden, hilft die Ausbildungsbegleitung. Oder wenn Sie eine Ausbildung vorzeitig abgebrochen haben. Die Dauer der Hilfe ist unterschiedlich.
Wenn Sie eine assistierte Ausbildung machen möchten, gehen Sie zur Berufsberatung bei der Agentur für Arbeit. Sie schauen dann gemeinsam, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen (Quelle: Assistierte Ausbildung (AsA) | Bundesagentur für Arbeit).

Begleitende betriebliche Ausbildung

Während einer begleitenden betrieblichen Ausbildung gibt es Unterstützung. Ein Bildungsträger hilft den Auszubildenden. Ein Bildungsträger ist eine Organisation, die bei der Ausbildung unterstützt. Die Unterstützung dauert die ganze Ausbildungszeit. Das bedeutet: Der Bildungsträger hilft von Anfang bis Ende. Die Auszubildenden bekommen Hilfe beim Lernen. Sie lernen zum Beispiel Theorie. Theorie ist Wissen, das man in der Schule lernt. Der Bildungsträger begleitet die Auszubildenden während der Ausbildung. Das heißt: Die Auszubildenden sind nicht allein. Der Bildungsträger hilft auch in der Firma. Zum Beispiel sorgt er dafür, dass die Firma Förderleistungen bekommt. Förderleistungen sind Geld oder Hilfe vom Staat. Der Bildungsträger hilft auch bei der Organisation der Ausbildung. Das bedeutet: Er sorgt dafür, dass alles gut abläuft (Quelle: Lexikon: Begleitete betriebliche Ausbildung (bbA) | REHADAT und:
Infos für Unternehmen: Begleitete betriebliche Ausbildung | Bundesagentur für Arbeit).

Fachpraktische Ausbildung

Fachpraktische Ausbildungen heißen auch theoriereduzierte Ausbildungen. Bei dieser Ausbildung hat man mehr Praxis und weniger Theorie. Das bedeutet: Man lernt weniger in der Schule. Man arbeitet mehr in der Firma. Man übt den Beruf direkt am Arbeitsplatz. Man kann eine fachpraktische Ausbildung auch ohne Hauptschulabschluss machen. Eine fachpraktische Ausbildung ist eine gute Möglichkeit für Menschen, die gerne praktisch arbeiten (Quelle: Ausbildung mit Behinderung | Familienratgeber).

Nicht jede Firma kann eine fachpraktische Ausbildung anbieten. Die Angestellten in den Firmane brauchen dafür eine besondere Weiterbildung.
Wenn Sie eine fachpraktische Ausbildung machen möchten, sprechen Sie mit der Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit prüft, ob und wo Sie eine fachpraktische Ausbildung machen können (Quelle: Fachpraktikerausbildung | Bundesagentur für Arbeit).

Welche fachpraktischen Ausbildungen gibt es in der Region Göttingen-Northeim? Und wo können sie gemacht werden?

Fachpraktische Ausbildung Berufsschule zuständige Kammer
Fachpraktiker*in im Verkauf

Albert-Schweitzer-Familienwerk in Uslar

BBS 1 Northeim

ifas Göttingen

BNW Northeim

Industrie- und Handelskammer
Fachpraktiker*in in der Küche

BBS 3 Göttingen

ifas Göttingen

BNW Northeim

Internationaler Bund (IB)

Industrie- und Handelskammer
Fachpraktiker*in Lagerlogistik

ifas Göttingen

BNW Northeim

Industrie- und Handelskammer
Fachpraktiker*in im Büromanagement ifas Göttingen Industrie- und Handelskammer
Fachpraktiker*in in der Hauswirtschaft

ifas Göttingen

BNW Northeim

Internationaler Bund (IB)

Landwirtschaftskammer
Werker*in im Gartenbau

Albert-Schweitzer-Familienwerk in Uslar

BNW Northeim

Landwirtschaftskammer
Fachpraktiker*in in der Holzverarbeitung

ifas Göttingen

Internationaler Bund (IB)

Handwerkskammer
Fachpraktiker*in für KFZ-Mechatronik

BBS 2 Northeim

BNW Northeim

Handwerkskammer
Fachpraktiker*in im Maler- und Lackiererhandwerk Internationaler Bund (IB) Handwerkskammer
Fachpraktiker*in für Metallbau Internationaler Bund (IB) Handwerkskammer

Tabelle 1: Übersicht der theoriereduzierten Ausbildungen in der Region Göttingen-Northeim

Ausbildung in einem Berufsbildungswerk

Eine Ausbildung kann man auch in einem Berufsbildungswerk machen. Das Berufsbildungswerk ist eine Schule für bestimmte Berufe. Das Berufsbildungswerk unterstützt Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen. Sie müssen keinen Vertrag mit einer Firma machen. Sie machen den Vertrag mit dem Berufsbildungswerk.
Oft gibt es im Berufsbildungswerk ein Internat. Das bedeutet: Sie können im Berufsbildungswerk wohnen.
Im Berufsbildungswerk gibt es zwei Arten von Ausbildung. Die erste Art ist eine verzahnte Ausbildung. Verzahnte Ausbildung bedeutet: Sie lernen im Berufsbildungswerk und in einer Firma. Die zweite Art ist eine außerbetriebliche Ausbildung. Außerbetriebliche Ausbildung bedeutet: Sie lernen nur im Berufsbildungswerk. So können Sie eine Ausbildung machen, auch wenn Sie nicht in einer Firma arbeiten (Quelle: Ausbildung mit Behinderung | Familienratgeber).

In der Nähe gibt es diese Berufsbildungswerke:

Verzahnte Ausbildung

In der verzahnten Ausbildung wird ein Vertrag mit dem Berufsbildungswerk geschlossen. Die Theorie, also die Schule, wird im Berufsbildungswerk gemacht. Auch der Lohn wird vom Berufsbildungswerk gezahlt. Das Berufsbildungswerk zahlt auch die Sozialversicherung. Der praktische Teil der Ausbildung wird in einer Firma gemacht. Die Firma arbeitet mit dem Berufsbildungswerk zusammen (Quelle: Ausbildung mit Behinderung | Familienratgeber).

Außerbetriebliche Ausbildung

Die außerbetriebliche Ausbildung findet nur im Berufsbildungswerk statt. Die Auszubildenden lernen die Theorie in dem Berufsbildungswerk. Die Praxis machen die Auszubildenden in Werkstätten in dem Berufsbildungswerk. Sie können auch besondere Unterstützung, wie zum Beispiel Nachhilfe bekommen (Quelle: Ausbildung mit Behinderung | Familienratgeber).

Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten gibt es in der Ausbildung?

Budget für Ausbildung

Bevor Sie in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) arbeiten können, muss ein Eingangsverfahren in der WfbM gemacht werden. Das bedeutet: Man prüft, ob die Arbeit in der Werkstatt passt. Danach muss der Berufsbildungsbereich gemacht werden. Erst nach dieser Zeit können Sie in der Werkstatt arbeiten.
Sie können aber auch sagen: Sie möchten das Budget für Ausbildung bekommen (Quelle: Arbeitsmöglichkeiten | Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.). Bei dem Budget für Ausbildung machen Sie eine Ausbildung in einer Firma. Sie können das Budget für Ausbildung anstelle vom Eingangsverfahren und vom Berufsbildungsbereich bekommen. Das heißt: Sie machen dann diese beiden Phasen nicht in der Werkstatt. Auch wenn Sie schon in der Werkstatt arbeiten, können Sie das Budget für Ausbildung bekommen. Beim Budget für Ausbildung bekommt die Firma Geld von dem Reha-Träger. Ein Beispiel für einen Reha-Träger ist die Agentur für Arbeit. Der Reha-Träger bezahlt mit dem Geld Ihren Lohn. Es gibt auch Geld für Nachhilfe, für Hilfsmittel, für Beratung und andere Hilfen (Quelle: Ausbildung mit Behinderung | Familienratgeber).

 

Nachteilsausgleiche

Manche Menschen haben eine Behinderung. Oder sie haben eine psychische Erkrankung. Diese Menschen können in der Ausbildung Nachteile haben. Das bedeutet: Es fällt ihnen schwerer als anderen Menschen. Dann gibt es eine Hilfe. Diese Hilfe heißt: Nachteilsausgleich. Nachteilsausgleich bedeutet: Sie bekommen Unterstützung, damit die Ausbildung für Sie nicht schwerer ist als für andere Menschen.
Beispiele für Nachteilsausgleich:
Sie bekommen mehr Zeit bei einer Prüfung.
Sie dürfen die Ausbildung länger machen.
So bekommen Sie mehr Zeit für Ihre Aufgaben.
Sie müssen den Nachteilsausgleich früh genug beantragen. Dafür müssen Sie mit der Kammer sprechen. Die Kammer ist zuständig für Ausbildungen (Quelle: Ausbildung mit Behinderung | Familienratgeber). Welche Kammer für Ihre Ausbildung zuständig ist, finden Sie in der Tabelle weiter oben.

 

Arbeit

Was ist der Unterschied zwischen dem allgemeinen Arbeitsmarkt und einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung?

Der allgemeine Arbeitsmarkt heißt auch erster Arbeitsmarkt. Hier arbeiten Menschen in Firmen. Firmen haben das Ziel, Geld zu verdienen. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten alle Firmen, die selbst Geld verdienen wollen. Das heißt: Diese Firmen verkaufen zum Beispiel Produkte oder bieten Dienstleistungen an. Der allgemeine Arbeitsmarkt umfasst also alle Firmen, die wirtschaftlich tätig sind. Wirtschaftlich tätig sein bedeutet: Eine Firma verdient Geld, indem sie arbeitet, herstellt oder etwas verkauft (Quelle: Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt | Aktion Mensch). Beschäftigte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben einen Arbeitsvertrag. Darin steht: Die Person arbeitet für die Firma. Die Person bekommt Geld für ihre Arbeit. Das Geld heißt Lohn oder Gehalt. Der Lohn steht im Arbeitsvertrag. Auch andere Regeln vom allgemeinen Arbeitsmarkt stehen im Arbeitsvertrag. Alle Menschen sollen diese Möglichkeit haben. Jeder soll auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können (Quelle: Lexikon: Allgemeiner Arbeitsmarkt | REHADAT). Um den Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden, gibt es Hilfen. Diese Hilfen stehen unten.

Es gibt aber auch Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Die Abkürzung für Werkstatt für Menschen mit Behinderung ist WfbM. In einer WfbM arbeiten Menschen mit Behinderung.   Die Menschen können manchmal nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. Das kann verschiedene Gründe haben. Zum Beispiel, weil sie eine schwere Behinderung haben. Oder weil sie eine besondere Unterstützung brauchen. In einer WfbM bekommen die Menschen Unterstützung. Die WfbM hilft den Menschen, vielleicht später auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten. Das nennt man: Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (Quelle: Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) | BIH). Die Menschen in der WfbM bekommen Geld für ihre Arbeit. Das Geld heißt: Werkstattentgelt. Das ist weniger Geld als der Mindestlohn. Der Mindestlohn ist das kleinste Gehalt, das Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen müssen. Menschen mit Behinderung können noch weitere Unterstützung bekommen. Zum Beispiel: Grundsicherung oder eine Rente wegen Erwerbsminderung (Quelle: Wie viel Geld bekommen Beschäftigte in WfbM?).

Was sind Inklusionsfirmen? Und welche gibt es in der Region Göttingen-Northeim?

Inklusionsfirmen sind Teil des allgemeinen Arbeitsmarktes. Das Besondere an Inklusionsfirmen ist: 
Viele Mitarbeitende haben eine Behinderung oder eine psychische Erkrankung. Ungefähr 3 bis 5 von 10 Mitarbeitenden haben dort eine Behinderung oder eine psychische Erkrankung. Für diese Menschen ist es oft schwer, einen anderen Arbeitsplatz zu finden. Oft liegt das an ihrer Behinderung oder an anderen Gründen. Inklusionsfirmen helfen diesen Menschen. Sie bekommen dort eine Arbeitsstelle. So können sie am Arbeitsleben teilnehmen (Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie: Informationen über Inklusionsbetriebe, online unter: https://soziales.niedersachsen.de/download/207816/Informationen_ueber_Inklusionsbetriebe.pdf).

Das bedeutet: In einer Inklusionsfirma arbeiten Menschen mit Behinderung und mit psychischen Erkrankungen. Auch Menschen ohne Behinderung und psychischen Erkrankungen arbeiten dort. Alle arbeiten gemeinsam. Sie helfen sich gegenseitig. Alle Mitarbeitenden haben einen festen Arbeitsplatz. Das bedeutet: Sie haben einen Arbeitsvertrag. Sie bekommen Lohn für ihre Arbeit. Die Inklusionsfirma bekommt Geld vom Land. Mit diesem Geld kann die Firma die Menschen bezahlen. Dieses Geld kommt aus einem besonderen Geldtopf. Dieser heißt: Ausgleichsabgabe. Firmen, die keine oder wenige Menschen mit Behinderung beschäftigen müssen Geld in diesen Topf geben (Quelle: Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt | Aktion Mensch).

In der Region Göttingen-Northeim gibt es zwei Inklusionsfirmen. Diese sind:• Einbecker Sonnenberg – Einbeck: Einbecker Sonnenberg – Seminarhaus und Gästehaus bei Einbeck
• Tegut Lädchen – in Hann. Münden: Lädchen für alles … Hann. Münden

Woher weiß ich, welche Betriebe offen sind für Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen?

Um herauszufinden, welche Firmen offen ist, können Sie sich die Internetseiten von Firmen anschauen. Sie können auch die Social-Media-Seiten anschauen. Social-Media sind zum Beispiel Facebook oder Instagram. Achten Sie darauf:
Sind auf den Fotos Menschen mit Behinderung zu sehen?
Werden Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen auf der Internetseite der Firma oder in den Beiträgen genannt?
Dann zeigt das: In dieser Firma gehören Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen dazu.
Schauen Sie auch: Gibt es eine Ansprechperson für Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit heißt: Alle Menschen können den Arbeitsplatz gut benutzen. Auch Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen.
Manchmal gibt es eine besondere Vertretung. Das ist die Schwerbehindertenvertretung. Diese Person hilft Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz. Wenn diese Ansprechperson auf der Internet-Seite steht, ist das gut. Das zeigt: Die Firma achtet auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen.
Auch die Stellenausschreibungen können Sie genau anschauen.
Und Sie können prüfen, ob die Firma barrierefrei ist.
Barrierefrei bedeutet: Alle Menschen können die Informationen verstehen.
Zum Beispiel:
Die Firma benutzt einfache Sprache.
Alle Menschen können die Sprache gut verstehen.
Oder:
Die Firma benutzt Untertitel bei Videos.
Ein Untertitel sind Wörter, die zum Beispiel Gehörlose beim Video lesen können.
Die Firma benutzt keine Wörter, die andere Menschen ausschließen. Das nennt man diskriminierungsfreie Sprache.
Sie können auf diese Dinge achten, wenn Sie eine Stelle suchen.
Es gibt noch eine andere Möglichkeit, eine gute Firma für sich zu finden. Sie können im Vorstellungsgespräch oder im persönlichen Kontakt Fragen stellen. Mit den Fragen können sie herausfinden, ob die Firma gut zu Ihnen passt. Stellen Sie die Fragen, die für Sie wichtig sind. So erfahren Sie, ob Sie sich wohlfühlen werden (Quelle: Karrieretipps | Inklusive Unternehmen erkennen).

Um eine passende Firma zu finden, können Sie zum Beispiel auf diesen Seiten suchen:

Welche Fördermöglichkeiten gibt es, wenn ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten möchte?

Wenn Sie in einer Inklusionsfirma arbeiten und zur Zielgruppe gehören, kann ihr Arbeitgeber Förderung bekommen. Zielgruppe bedeutet: Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Förderung ist zum Beispiel Geld. Die Inklusionsfirma kann zum Beispiel 400 Euro im Monat für Mitarbeitende der Zielgruppe bekommen. Dieses Geld heißt: Leistungen für den besonderen Aufwand.
Die Firma kann auch noch mehr Geld bekommen. Zum Beispiel: Für neue Geräte oder Möbel am Arbeitsplatz. Oder: Für Leistungen einer außergewöhnlichen Belastung (Quelle: https://soziales.niedersachsen.de/download/207816/Informationen_ueber_Inklusionsbetriebe.pdf).

Mehr Informationen zu Inklusionsfirmen finden Sie oben.

Die Probebeschäftigung hilft Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen dabei, eine Arbeit zu finden. Das Ziel ist: Arbeitnehmende und Arbeitgebende sollen sich kennenlernen. Beide können ausprobieren, ob sie gut zusammenarbeiten können. (Quelle: Unterstützung & Förderung | Aktion Mensch). Bei der Probebeschäftigung können Arbeitgeber Geld für Löhne bekommen. Das nennt man Erstattung der Personalkosten. Bei einer Probebeschäftigung können die Personalkosten bis zu 3 Monate erstattet werden. Die Voraussetzung ist, dass eine Person schwerbehindert oder gleichgestellt ist. Außerdem muss für die Probebeschäftigung ein Arbeitsvertrag gemacht werden. Der Arbeitsvertrag gilt für die Zeit der Probebeschäftigung.
Der Arbeitgeber muss die Probebeschäftigung beantragen. Das muss passieren, bevor der Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Der Arbeitgeber beantragt die Probebeschäftigung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Es gibt keinen festen Anspruch auf die Probebeschäftigung. Das heißt: Niemand hat das Recht, die Probebeschäftigung sicher zu bekommen. Jede Anfrage wird einzeln geprüft. Das nennt man Einzelfallentscheidung (Quelle: Probebeschäftigung – Bundesagentur für Arbeit | Bundesagentur für Arbeit).

Das Budget für Arbeit ist eine Hilfe für Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen. Es ist für Menschen, die eigentlich in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) arbeiten.
Mit dem Budget für Arbeit können Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten.
Das Budget für Arbeit kann es für das ganze Berufsleben bis zum Beginn der Rente geben. Der Arbeitgeber kann bis zu 75 Prozent vom Lohn als Hilfe bekommen. Außerdem kann der Arbeitgeber Unterstützung bei der Betreuung bekommen. Das bedeutet: Jemand hilft dem Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung am Arbeitsplatz.
Das Ziel vom Budget für Arbeit ist: Menschen mit Behinderung verdienen ihr Geld selbst. So können Menschen mit Behinderung selbstbestimmter leben (Quelle: Unterstützung & Förderung | Aktion Mensch).

Menschen im Budget für Arbeit bekommen einen Arbeitsvertrag. Sie haben die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zum Beispiel bekommen sie mindestens den Mindestlohn.
Menschen im Budget für Arbeit gelten weiterhin als voll erwerbsgemindert. Das bedeutet: Sie können nicht ohne Hilfe arbeiten. Sie bekommen weiter Unterstützung von der Eingliederungshilfe. Sie dürfen jederzeit zurück in die WfbM gehen. Sie können wählen, wo sie arbeiten möchten. Sie haben mit dem Budget für Arbeit mehr Rechte und bekommen mehr Geld als in der WfbM (Quelle: Budget für Arbeit | REHADAT-talentplus).

Fördermöglichkeiten heißt: Es gibt Hilfe für Menschen, die Arbeit suchen. Das soll dabei helfen, eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten.
Eine Übersicht bedeutet: Sie sehen nur eine Liste mit den Möglichkeiten.
Die genauen Informationen stehen nicht hier.
Sie brauchen mehr Informationen?
Dann fragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle nach.
Zuständige Stelle heißt: Die Person oder das Amt, das für Sie da ist. Sie wissen nicht, wer für Sie zuständig ist?  Unten im Text finden Sie dazu mehr Informationen.
Wichtig:
Manche Fördermöglichkeiten beantragen Sie selbst. Das heißt: Sie stellen den Antrag.
Manche Fördermöglichkeiten stellt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin.
Das heißt: Ihr Chef oder Ihre Chefin stellt den Antrag.

Budget für Arbeit

Das Budget für Arbeit ist eine Hilfe für Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen. Es ist für Menschen, die eigentlich in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) arbeiten.
Mit dem Budget für Arbeit können Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten.
Das Budget für Arbeit kann es für das ganze Berufsleben bis zum Beginn der Rente geben. Der Arbeitgeber kann bis zu 75 Prozent vom Lohn als Hilfe bekommen. Außerdem kann der Arbeitgeber Unterstützung bei der Betreuung bekommen. Das bedeutet: Jemand hilft dem Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung am Arbeitsplatz.
Das Ziel vom Budget für Arbeit ist: Menschen mit Behinderung verdienen ihr Geld selbst. So können Menschen mit Behinderung selbstbestimmter leben (Quelle: Unterstützung & Förderung | Aktion Mensch).

Menschen im Budget für Arbeit bekommen einen Arbeitsvertrag. Sie haben die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zum Beispiel bekommen sie mindestens den Mindestlohn.
Menschen im Budget für Arbeit gelten weiterhin als voll erwerbsgemindert. Das bedeutet: Sie können nicht ohne Hilfe arbeiten. Sie bekommen weiter Unterstützung von der Eingliederungshilfe. Sie dürfen jederzeit zurück in die WfbM gehen. Sie können wählen, wo sie arbeiten möchten. Sie haben mit dem Budget für Arbeit mehr Rechte und bekommen mehr Geld als in der WfbM (Quelle: Budget für Arbeit | REHADAT-talentplus).

Wie kann man das Budget für Arbeit bekommen?

Probebeschäftigung

Die Probebeschäftigung hilft Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen dabei, eine Arbeit zu finden. Das Ziel ist: Arbeitnehmende und Arbeitgebende sollen sich kennenlernen. Beide können ausprobieren, ob sie gut zusammenarbeiten können. (Quelle: Unterstützung & Förderung | Aktion Mensch). Bei der Probebeschäftigung können Arbeitgeber Geld für Löhne bekommen. Das nennt man Erstattung der Personalkosten. Bei einer Probebeschäftigung können die Personalkosten bis zu 3 Monate erstattet werden. Die Voraussetzung ist, dass eine Person schwerbehindert oder gleichgestellt ist. Außerdem muss für die Probebeschäftigung ein Arbeitsvertrag gemacht werden. Der Arbeitsvertrag gilt für die Zeit der Probebeschäftigung.
Der Arbeitgeber muss die Probebeschäftigung beantragen. Das muss passieren, bevor der Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Der Arbeitgeber beantragt die Probebeschäftigung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Es gibt keinen festen Anspruch auf die Probebeschäftigung. Das heißt: Niemand hat das Recht, die Probebeschäftigung sicher zu bekommen. Jede Anfrage wird einzeln geprüft. Das nennt man Einzelfallentscheidung (Quelle: Probebeschäftigung – Bundesagentur für Arbeit | Bundesagentur für Arbeit).

Eingliederungszuschuss

Der Eingliederungszuschuss soll die Chancen für Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern (Quelle: Eingliederungszuschuss online beantragen | Bundesagentur für Arbeit). Dafür bekommen Arbeitgebende Geld vom Staat, wenn Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen bei ihnen anfangen zu arbeiten. Das Geld ist der Eingliederungszuschuss. Arbeitgeber können den Eingliederungszuschuss bis zu 24 Monate für eine angestellte Person bekommen. 24 Monate sind 2 Jahre. Im ersten Jahr bekommt der Arbeitgeber bis zu 70 Prozent vom Lohn als Zuschuss. Das heißt: Der Staat bezahlt bis zu 70 Prozent vom Lohn.
Im zweiten Jahr ist der Zuschuss mindestens 10 Prozent weniger als im ersten Jahr. Das bedeutet: Der Arbeitgeber bekommt nun weniger Geld vom Staat. Der Grund dafür ist: Die Person kann besser arbeiten als im ersten Jahr (Quelle: Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber | Aktion Mensch).

Der Arbeitgeber muss den Eingliederungszuschuss beantragen. Das muss passieren, bevor der Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Der Arbeitgeber beantragt den Eingliederungszuschuss bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter (Quelle: Unterstützung & Förderung | Aktion Mensch).

Es gibt keinen festen Anspruch auf den Eingliederungszuschuss. Das heißt: Niemand hat das Recht, den Eingliederungszuschuss sicher zu bekommen. Jede Anfrage wird einzeln geprüft. Das nennt man Einzelfallentscheidung.

Die Voraussetzung für den Eingliederungszuschuss ist: Die Person ist arbeitslos bzw. arbeitssuchend gemeldet bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Oder die Person bekommt Grundsicherung. Grundsicherung ist Geld vom Staat. Menschen ohne eigenes Geld bekommen Grundsicherung. Die zweite Voraussetzung ist, dass die Person am Anfang nicht so viel leisten kann wie andere. Deshalb braucht sie länger, um sich einzuarbeiten (Quelle: Eingliederungszuschuss online beantragen | Bundesagentur für Arbeit).

Finanzierung der Arbeitsplatzausgestaltung

Ihr Arbeitsplatz kann mit Hilfsmitteln ausgestattet werden. Hilfsmittel sind zum Beispiel ein spezieller Stuhl oder ein Computer mit besonderen Programmen. Diese Hilfsmittel helfen Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen bei der Arbeit. So soll Ihr Arbeitsplatz barrierefrei gestaltet werden. Ihr Arbeitgeber kann dafür Geld bekommen. Das nennt man: finanzielle Förderung. Wie viel Geld es gibt, hängt vom Einzelfall ab. Ihr Arbeitgeber muss das Geld bei dem Reha-Träger beantragen. Reha-Träger kann zum Beispiel die Agentur für Arbeit sein. Auch das Jobcenter kann ein Reha-Träger sein. Oder die Rentenversicherung und die Unfallversicherung. Manchmal bezahlt auch das Integrationsamt (Quelle: Unterstützung & Förderung | Aktion Mensch).

Förderung in einer Inklusionsfirma

Wenn Sie in einer Inklusionsfirma arbeiten und zur Zielgruppe gehören, kann ihr Arbeitgeber Förderung bekommen. Zielgruppe bedeutet: Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Förderung ist zum Beispiel Geld. Die Inklusionsfirma kann zum Beispiel 400 Euro im Monat für Mitarbeitende der Zielgruppe bekommen. Dieses Geld heißt: Leistungen für den besonderen Aufwand.
Die Firma kann auch noch mehr Geld bekommen. Zum Beispiel: Für neue Geräte oder Möbel am Arbeitsplatz. Oder: Für Leistungen einer außergewöhnlichen Belastung (Quelle: https://soziales.niedersachsen.de/download/207816/Informationen_ueber_Inklusionsbetriebe.pdf).

Mehr Informationen zu Inklusionsfirmen finden Sie oben

Wer ist für mich zuständig?

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit hilft Ihnen, wenn Sie eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz suchen. Auch wenn Sie aus der Schule kommen, ist die Agentur für Arbeit für Sie zuständig. Sie können Geld von der Agentur für Arbeit bekommen. Dieses Geld heißt Arbeitslosengeld 1. Das Arbeitslosengeld 1 steht im dritten Sozialgesetzbuch. Das Sozialgesetzbuch ist ein Gesetz. Das Gesetz regelt viele Dinge über Arbeit und Geld. Das Gesetz heißt abgekürzt SGB 3. SGB 3 bedeutet: Sozialgesetzbuch Nummer 3 (Quelle: Bundesagentur Für Arbeit – Zuständigkeit & Aufgaben Nach SGB III und § 29 SGB 3 – Einzelnorm).

Um Arbeitslosengeld 1 zu bekommen, müssen Sie in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate gearbeitet haben. Das bedeutet, Sie haben in den letzten 2,5 Jahren insgesamt 1 Jahr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gearbeitet.
Wenn Sie arbeiten, zahlen Sie Geld in die Arbeitslosenversicherung ein. Das nennt man Beiträge zahlen. Sie haben auch Beiträge gezahlt, wenn Sie in dieser Zeit Krankengeld bekommen haben. Oder wenn Sie ein Kind gehabt haben, das jünger als 3 Jahre war, und Sie sich um das Kind gekümmert haben (Quelle: Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe, Antrag | Bundesagentur für Arbeit).

Jobcenter

Das Jobcenter ist für Sie zuständig, wenn Sie Grundsicherung bekommen. Grundsicherung ist Geld. Das Geld hilft Menschen, wenn sie alleine nicht genug Geld zum Leben haben. Sie bekommen Grundsicherung zum Beispiel, wenn Sie schon ein Jahr lang Arbeitslosengeld 1 bekommen haben. Arbeitslosengeld 1 bekommen Menschen von der Agentur für Arbeit, wenn sie ihren Job verloren haben. Wenn Sie dann noch kein neues Geld verdienen, können Sie Grundsicherung bekommen (Quelle: Übergang von Arbeitslosengeld zu Grundsicherungsgeld | Bundesagentur für Arbeit). Die Grundsicherung steht im zweiten Sozialgesetzbuch. Das Gesetz heißt abgekürzt SGB 2. SGB 2 bedeutet: Sozialgesetzbuch Nummer 2. Wenn Sie Fragen haben, können Sie ich beim Jobcenter melden (Quelle: Jobcenter > Bundesagentur für Arbeit – betanet).

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe ist für Sie zuständig, wenn Sie Leistungen der Eingliederungshilfe bekommen. Die Leistungen der Eingliederungshilfe stehen im neunten Sozialgesetzbuch. Das Gesetz heißt abgekürzt SGB 9. SGB 9 bedeutet Sozialgesetzbuch Nummer 9. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind dafür da, um Teilhabe für Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen zu schaffen. Teilhabe bedeutet, dass niemand ausgeschlossen wird. Die Eingliederungshilfe ist für Teilhabe in allen Bereichen des Lebens da (Quelle: Eingliederungshilfe für Erwachsene, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen – Serviceportal Landkreis Göttingen).

Welche Eingliederungshilfe für Sie zuständig ist, entscheidet sich meistens nach Ihrem Wohnort:

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung ist für Sie zuständig, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Zum Beispiel, weil Sie krank oder verletzt sind. Damit die Rentenversicherung zuständig ist, gibt es eine Bedingung. Sie müssen schon 15 Jahre gearbeitet haben. Oder Sie haben mindestens 15 Jahre Geld an die Rentenversicherung bezahlt. Die Rentenversicherung prüft dann, ob Sie von ihr Hilfe bekommen (Quelle: Reha | Berufliche Rehabilitation | Deutsche Rentenversicherung).

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist für Sie zuständig, wenn Sie arbeiten oder eine Ausbildung machen und einen Unfall bei der Arbeit haben. Das nennt man einen Arbeitsunfall. Dann bekommen Sie Hilfe und Geld von der Versicherung (Quelle: Unfallversicherung im Überblick – BMAS).

Integrationsamt/Integrationsfachdienst

Der Integrationsfachdienst Göttingen ist für Sie zuständig, wenn Sie eine Behinderung und einen Arbeitsvertrag haben. Auch wenn Sie den Arbeitsvertrag gerade erst unterschrieben haben, können Sie sich an den Integrationsfachdienst wenden. Das Integrationsamt hat dem Integrationsfachdienst diese Aufgabe gegeben. Sie müssen keinen bestimmten Grad der Behinderung haben, damit der Integrationsfachdienst Ihnen hilft (Quelle: Integrationsfachd. IFD | AWO Göttingen – Northeim).

Sie haben weitere Fragen?

Koordinierungsstelle für Inklusive Arbeit in Südniedersachsen – kurz: KIAS
So erreichen Sie uns:
per E-Mail: kias@awo-goettingen.de
per Telefon: 01 57 78 81 86 29
online: KIAS – Koordinierungsstelle für Inklusive Arbeit in Südniedersachsen | AWO Göttingen – Northeim