Wege ohne Gewalt –  WoGe

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Täter*innenarbeit zu Häuslicher und Sexualisierter Gewalt

Standorte: Göttingen & Northeim.

Ziel unserer Arbeit ist der sofortige Stopp gewalttätiger Handlungen und die nachhaltige Sicherheit für die Betroffenen.

Wenn Sie auf gewalttätiges Handeln verzichten wollen, melden Sie sich bei uns.

Notfallkontakte und Soforthilfe

Notruf: 110

Polizei Göttingen
0551 4910

Polizei Northeim
05551 70050

Für Betroffene von Gewalt

Frauennotruf Göttingen
0551 44684kontakt@frauen-notruf-goettingen.de

Frauenhaus Göttingen
0551 52 11 800
info@frauenhaus-goettingen.de

Frauenhaus Northeim
05551 91 91 616

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
116 016

Hilfetelefon Gewalt an Männern
0800 1239 900

Für betroffene Kinder und Jugendliche

Phönix Göttingen –
Hilfe für Kinder und Jugendliche bei Häuslicher & Sexueller Gewalt
0551 4994556

Kinder- und Jugendtelefon
Nummer gegen Kummer
116 111

Informationen und Hilfe
für Kinder und Jugendliche
www.gewalt-ist-nie-ok.de

Notfallplan zur akuten Deeskalation

  • Partner*in ausreden lassen und ruhig zu hören
  • Dabei still bis 10 zählen, sagen Sie zu sich selbst in Gedanken: „Ja das auch! Ich mache das Beste draus“; dann mit ruhiger Stimme antworten
  • Mindestens zwei Schritte Abstand zum/zur Partner*in halten
  • Kinder vor dem Miterleben von Gewalt schützen
  • Keine Gegenstände (Handy) in die Hand nehmen, keine Drohungen aussprechen („wenn Du … jetzt nicht machst / lässt, werde ich…“)
  • Aus der Konfliktsituation bzw. auf Abstand gehen (wenn möglich in ein anderes Zimmer, im Zweifelsfall vor die Tür, nach draußen gehen)
  • Auszeit – Zeichen = Sofortiger Stopp der laufenden Auseinandersetzung: Vereinbaren und rechtzeitig benutzen; akzeptieren Sie das Auszeit – Zeichen des Gegenübers und verlassen Sie die Situation
  • Während der Auszeit positive Gedanken formulieren (z.B. „Das kriegen wir schon hin!“) ggf. telefonisch Kontakt zu jemandem aufnehmen, der/die Sie jetzt zuverlässig/vertrauensvoll unterstützen kann
  • Fragen, ob der/die Partner*in sich sicher fühlt und Kontakt will. Respektieren Sie den Wunsch, wenn sie ggf. noch wegbleiben sollen
  • Den Konflikt nicht unmittelbar nach Ihrer Rückkehr lösen wollen, vereinbaren Sie erstmal einen Zeitpunkt, an dem Sie in Ruhe sprechen können
  • Informieren Sie auch Ihre Kinder: z.B. „Bei Streit geht Papa/Mama ins Arbeitszimmer, oder spazieren etc.“
  • Halten Sie sich unbedingt an diese Regeln und die getroffenen Absprachen unabhängig vom Verhalten Ihres/Ihrer Partners*in oder anderer Personen

Denken Sie daran: im akuten Konflikt, also wenn Sie selbst „hochfahren“ (Sie merken das vielleicht daran, dass Sie innerlich anfangen abzuwerten, Gewaltphantasien usw. zu entwickeln) oder ihr Gegenüber bereits eskaliert (Stimme, Körperhaltung, Gestik); werden Sie keine konstruktive Lösung Ihres Konfliktes herbeiführen können. Es kann hier zunächst nur darum gehen, dass Sie sich selbst (nicht ihr Gegenüber, das muss er/sie selbst tun) deeskalieren und darüber Sicherheit herstellen:

Unsere Angebote

Täter*innenarbeit bei Häuslicher Gewalt

Zielgruppe: Erwachsene Männer*/ Väter & Erwachsene Frauen*/ Mütter – mit und ohne Auflage –

Was ist Täterarbeit?

Täterarbeit Häusliche Gewalt ist sozial-therapeutisches Arbeiten mit Menschen, die Gewalt gegenüber Menschen, die ihnen nahe stehen, ausüben: d.h. gegenüber der Partnerin, dem Partner, Kindern oder anderen Familienangehörigen. Wir bieten Täterarbeit in Form von Trainingskursen nach dem Standard der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit e.V. an.

Wir arbeiten mit Menschen, die aus eigener Motivation, aufgrund einer Empfehlung (z.B. AJSD, Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle) oder mit einer Auflage (Gericht, Staatsanwaltschaft) zu uns kommen. Täterarbeit zielt darauf ab, dass gewalttätige Menschen Verantwortung für ihr Verhalten übernehmen, die eigenen Grenzen und die anderer erkennen und akzeptieren, sich in die Lage der betroffenen Personen hineinversetzen, konstruktive Konfliktlösungen entwickeln und Konflikte gewaltfrei lösen können.

Erkennen Sie sich in diesen Situationen wieder?

  • Sie wurden bereits gewalttätig oder befürchten dies erstmals zu werden?
  • Kommen Sie in Gesprächen öfter mit Wörtern nicht weiter?
  • Wissen Sie sich manchmal nicht anders zu helfen, als laut zu werden, zu schubsen oder zuzuschlagen?
  • Denken Sie, Ihr Kind möchte Sie bloß ärgern?
  • Ihre Partnerin* möchte sich von Ihnen trennen und Sie wissen nicht, wie Sie mit dieser Situation umgehen sollen?
  • Kennen Sie das Gefühl, dass Ihnen „plötzlich die Hand ausrutscht“?
  • Haben Sie als Kind schon erfahren, dass in schwierigen Situationen Gewalt ausgeübt wurde?
  • Schlucken Sie Ihren Ärger so lange herunter, bis Ihnen der „Kragen platzt“?
  • Ziehen Sie sich immer weiter zurück?
  • Kontrollieren Sie das Handy Ihres Partners*, Ihrer Partnerin*?

Unsere Tätigkeitsfelder

Unsere Arbeit umfasst sowohl eine Krisenintervention, um den Kreislauf Häusliche Gewalt zu durchbrechen, sowie ein Verantwortungstraining, um Häusliche Gewalt langfristig zu beenden.

Krisenintervention & Proaktive Täter*innenansprache

Sie melden sich, da Sie Gewalt gegenüber einer nahestehenden Person ausgeübt haben, oder vielleicht kurz davor sind das zu tun. Sie wollen Ihr gewalttätiges Handeln in der Familie, in der Beziehung, gegenüber den Kindern verändern, wissen aber noch nicht genau wie?

Sie haben von uns einen Brief oder Anruf erhalten? Bei Vorfällen Häuslicher Gewalt werden in Niedersachsen die Kontaktdaten und mit Zustimmung des Beschuldigten von der Polizei an uns weitergeleitet.

Nach der Kontaktaufnahme besprechen wir mit Ihnen erste Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um für eine sofortige Sicherheit der beteiligten Betroffenen, meist (Ex) Partner*in und Kinder zu sorgen.

Unsere Haltung dazu: Wir verstehen ohne mit dem gewalttätigen Handeln einverstanden zu sein.

Alle Gespräche unterliegen der Schweigepflicht.

Da gewalttätiges Handeln erlernt wird, gehen wir davon aus, dass es auch wieder verlernt werden kann. Dies braucht Zeit und Unterstützung. In den Kriseninterventionen erklären wir Ihnen unseren Ansatz dazu.

Schützen Sie Ihre Kinder, Partner*in, andere Familienangehörige und auch sich selbst, indem Sie an unserem Verantwortungstraining Häusliche Gewalt teilnehmen.

Verantwortungstrainings für Männer/ Väter & Frauen*/ Mütter*

sind in erster Linie Soziale Gruppenkurse der Täterinnenarbeit HG. In unseren Trainings unterstützen wir Sie dabei, Ihr gewalttätiges Handeln zu verstehen, Verantwortung dafür zu übernehmen und in gewaltfreie Lösungen und Umgangsformen zu verändern.

In bis zu drei Erstgesprächen zur Fallklärung informieren wir Sie über die Voraussetzungen, die Inhalte sowie die Ziele des Gruppenkurses. Wenn Sie sich zur Teilnahme entscheiden, schließen wir einen Teilnahmevertrag mit Ihnen ab, der für die Zeit des Kurses bindend ist.

In der Regel findet das Training in der Gruppe statt; Einzeltraining erfolgt nur in besonderen Ausnahmefällen nach Absprache und Kapazitäten der Trainerinnen.

Die Trainings stellen keine Heilbehandlung dar und können eine psychiatrische, psychotherapeutische oder andere medizinisch notwendige Behandlung nicht ersetzen.

Wege zu WoGe
  • als Selbstmelder*in
  • über die Justiz mit Auflage von der Staatsanwaltschaft oder Gericht
  • über das zuständige Jugendamt / Erziehungsberatungsstelle im Rahmen einer Schutzauflage oder Empfehlung
Rückmeldungen & Kommunikation
  • Meldungen über Start, Abbruch, Ausschluss oder erfolgreicher Abschluss des Täterprogramms werden automatisch mitgeteilt.
  • Gutachten werden nicht erstellt.
  • Teilnahmen an Hilfeplangesprächen sowie mündliche Falleinschätzungen sind nach Rücksprache und Schweigepflichtentbindungen möglich.
Mindestanforderungen
  • Änderungsanliegen
  • Erste Verantwortungsübernahme für die Tat(en)
  • Schweigepflichtentbindungen gegenüber den Betroffenen von Gewalt
  • Ausreichendes Verständnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift (ca. B2-Niveau)
Ausschlusskriterien
  • Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol und anderen Drogen (akute Sucht) sowie bei unversorgten, akut-reaktiven psychiatrischen Krankheiten ist erst nach nachweislicher Stabilisierung möglich
  • Organisierte Kriminalität, persistierende, prokriminelle Kontakte
  • Während des Verlaufs:
    • Fehlzeiten: Unentschuldigtes, schuldhaftes Fehlen führt zum Ausschluss.
    • Als nicht-schuldhaftes Fehlen gilt:
      • Krankheit (Nachweis erforderlich).
      • Schule, Arbeit, Praktika: Als Ausnahmefall (Nachweis erforderlich).
      • Bei gehäuft auftretendem, nicht-schuldhaften Fehlen wird geprüft, ob die Maßnahme noch zielführend durchgeführt werden kann.
    • Bei erneuter Gewaltübung während der Trainingsphase kann ein Ausschluss erfolgen. Die Entscheidung darüber bleibt WoGe vorbehalten. Der/die Teilnehmer:in verpflichtet sich, sofort und eigenständig den gewalttätigen Rückfall anzusprechen und zu bearbeiten.
    • Unkooperatives Verhalten (dauerhaft).
Schweigepflicht

Die erarbeiteten Inhalte der Gruppenkurse unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht. Bei zugewiesenen Teilnehmer*innen (z.B. Staatsanwaltschaft, Gericht) bzw. bei Empfehlungen anderer Institutionen (z.B. Jugendamt, AJSD) benötigen wir von Ihnen eine Schweigepflichtentbindung. Das heißt, es ist uns erlaubt, den Behörden den jeweiligen Status mitzuteilen, d.h. den Namen sowie die Weiterleitung relevanter Verlaufsdaten (Beginn, Anzahl der Teilnahmen, Abbrüche / Ausschlüsse, sowie Abschluss der auferlegten Maßnahmen). Dieses wird im Teilnahmevertrag geregelt, welcher vorab ausführlich besprochen wird. Darüber hinaus holen wir Akteneinsicht oder weitere Informationen, die eine Empfehlung oder Zuweisung begründen, ein.

Täter*arbeit bei Sexualisierter Gewalt

Zielgruppe: Erwachsene Männer*/ Väter*, männliche  Jugendliche* (ab 14J.) – Nur mit Auflage –

Betrifft es Sie? Eine Selbstreflexion

  • Sie haben eine andere Person zum Sex gezwungen, genötigt oder ohne deren Einverständnis sexualisiert angefasst?
  • Haben Sie im Internet mit Minderjährigen sexualisiert gechattet?
  • Bezogen oder versuchten Sie kinderpornographisches Material zu bekommen?
  • Haben Sie Intimbilder von sich selbst an Minderjährige gesendet?
  • Missbrauchsabbildungen wurden von Ihnen konsumiert, hergeswtellt oder/und verschickt?
  • Sie haben unerlaubt sexualisierte Fotos von anderen gemacht und ggf. weiterverbreitet?
  • Befürchten Sie, dass aus Ihren Phantasien (wieder) Taten werden könnten?

Was ist Sexualisierte Gewalt?

#Sexualisierte Gewalt #Sexuell grenzverletzende Gewalt #Konsum Missbrauchsabbildungen #Kinderpornographie

Unter Sexualisierter Gewalt wird jegliche Form von Gewalthandeln verstanden, die sich in sexuellen Übergriffen ausdrückt. Der Täter benutzt hierbei sexuelle Handlungen, um Macht und Gewalt auszuüben. Sexualisierte Gewalt findet deshalb oft in Abhängigkeitsverhältnissen statt.

Dabei arbeiten wir sowohl in Deliktbereichen mit (hand-on) als auch ohne Körperkontakte (hands-off).

Ziel: Sofortiger Stopp Sexualisierter Gewalt-/Straftaten bzw. grenzverletzenden Verhaltens & Beendigung des Konsums, der Weitergabe ggf. Erstellung kinder- bzw. jugendpornographischer Mißbrauchsabbildungen.

Rückfallpräventives Trainingsprogramm für Täter Sexualisierter Gewalt

In Reaktion auf den zunehmenden Bedarf an einer rückfallpräventiven Arbeit mit Tätern sexualisierter Gewalt – seien es Kontaktsexualdelikte („hand-on“) oder Online-Sexualstraftaten („hands-off“) – bieten wir rückfallpräventive Trainingsprogramme für Täter* im strafmündigen Alter in unterschiedlich intensiven Formaten an.

Konzeptionelle Grundlage

Unsere Angebote basieren auf dem Kriminaltherapeutischen Training zur Rückfallprävention sexueller Übergriffe (Anti-Sexuelles-Aggressivitäts-Training; ASAT®/ASAT Jugend®) und dem kriminalpräventiven Training zur Vermeidung der Nutzung von kinderpornografischen Inhalten/Missbrauchsabbildungen (Cyberkriminologisches Präventionsprogramm; CYBERKRIP®). Zudem nutzen wir unsere langjährigen Erfahrungen in der Täterarbeit Häusliche Gewalt entsprechend dem Standard der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e. V. sowie im Systemischen-Aggressions-Management (sam-concept®).
Das konfrontative Training zielt auf die Identifikation und Veränderung, d.h. Reduktion der jeweils delikt-relevanten dynamischen Risiko-; und Ausbau der Schutzfaktoren des jeweiligen Teilnehmers, ab (Risk-Needs-Responsivity; RNR – Model). Das Training leitet die Teilnehmer an, ihre individuelle, dem Delikt verschlüsselt zu Grunde liegende Bedürfnisstruktur zu erfassen, damit Verantwortung zu übernehmen, um straffreie Handlungsalternativen zur Abdeckung der eigenen (meist nicht sexuellen oder gewaltaffinen) Bedürfnisse entwickeln lernen.

Ziele

Maßgebliches Ziel unserer Angebote ist die Reduzierung der individuellen Rückfälligkeit für neuerliche Straftaten durch die Veränderung der deliktrelevanten, dynamischen Risiko- und Schutzfaktoren. Ebenso die analytische Entschlüsselung der zugrunde liegenden individuellen Bedürfnisstruktur sowie daran anschließend die Entwicklung und Erlernung von straffreien, konstruktiven, prosozialen und gewaltfreien Handlungsalternativen. Kurzum: Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne eines rückfallvermeidenden Selbst-Risiko-Managements.

Formate

Anschließend an eine obligatorische Clearingphase bieten wir drei zeitlich und inhaltlich unterschiedlich intensive Formate in Abhängigkeit der jeweiligen Deliktstruktur und der individuellen Risiko- und Schutzfaktoren an: 16 Sitzungen – 26 Sitzungen – 26+ Sitzungen.

Zugangswege

Der Zugang zu unserem Trainingsprogramm ist an einen verbindlichen juristischen Kontrollrahmen wie beispielsweise eine gerichtliche Zuweisung gebunden. Somit können aber auch Staatsanwaltschaften, der Ambulante Justizsozialdienst oder die Jugendhilfe im Strafverfahren entsprechende Weisungsempfehlungen formulieren.

Rückmeldungen & Kommunikation
  • Meldungen über Start, Abbruch, Ausschluss oder erfolgreicher Abschluss des Täterprogramms werden automatisch mitgeteilt.
  • Gutachten werden nicht erstellt.
  • Teilnahmen an Hilfeplangesprächen sowie mündliche Falleinschätzungen sind nach Rücksprache und Schweigepflichtentbindungen möglich.
Mindestanforderungen

Voraussetzung für eine Teilnahme an unseren Angeboten ist vonseiten der zuweisenden Stellen Akteneinsicht. Vonseiten der Zugewiesenen ein Eingeständnis der Taten und eine prinzipielle Verantwortungsübernahme sowie ein Veränderungsanliegen. Zudem braucht es die Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (ca. B2-Niveau).

Ausschlusskriterien
  • Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol und anderen Drogen (akute Sucht) sowie bei unversorgten, akut-reaktiven psychiatrischen Krankheiten ist erst nach nachweislicher Stabilisierung möglich
  • Organisierte Kriminalität, persistierende, prokriminelle Kontakte
  • Fehlende Akteneinsicht
  • Während des Verlaufs:
    • Fehlzeiten: Unentschuldigtes, schuldhaftes Fehlen führt zum Ausschluss.
    • Als nicht-schuldhaftes Fehlen gilt:
      • Krankheit (Nachweis erforderlich).
      • Schule, Arbeit, Praktika: Als Ausnahmefall (Nachweis erforderlich).
      • Bei gehäuft auftretendem, nicht-schuldhaften Fehlen wird geprüft, ob die Maßnahme noch zielführend durchgeführt werden kann.
    • Bei erneuter Gewaltübung während der Trainingsphase kann ein Ausschluss erfolgen. Die Entscheidung darüber bleibt WoGe vorbehalten. Der/die Teilnehmer:in verpflichtet sich, sofort und eigenständig den gewalttätigen Rückfall anzusprechen und zu bearbeiten.
    • Unkooperatives Verhalten (dauerhaft).
Kosten

Die (mindestens) drei Erstgespräche im Rahmen der obligatorischen Clearingphase sind kostenfrei. Die folgenden Termine kosten jeweils 80 Euro pro Sitzung.

Stand 2025

Über WoGe – Die Arbeit von Wege ohne Gewalt

Wege ohne Gewalt führt in der Region Göttingen und Northeim Täter:innenarbeit Häusliche und Sexualisierte Gewalt durch.
Dass Ziel aller Programme bei WoGe ist der sofortige Stopp gewalttätiger Handlungen und die nachhaltige Sicherheit für die Betroffenen, meist Frauen und Kinder.

„Die Betroffenen können sich vielleicht schützen, nur der Täter, nur die Täterin kann die Gewalt beenden!“

Risiko- und Schutzfaktoren für Gewalthandeln werden identifiziert und
in standardisierten Trainingsprogrammen entsprechend ab- bzw. aufgebaut.

Dieses wird unabhängig von der Deliktart durch die Trias erreicht:

i. konfrontative Einsichtsbeförderung,
ii. konsequente Verantwortungsübernahme (auch für das eigene Gewalthandeln) und
iii. Motivation zur Veränderung zugunsten eines nachhaltig konstruktiven Konflikthandelns.

Unsere Haltung

  • Die Würde und Würdigung des Menschen stehen für uns an erster Stelle: Wir verurteilen jede gewalttätige Handlung, nicht aber den Menschen, der sie begeht.
  • Gewalt ist jede zielgerichtete Verletzung der körperlichen und psychischen Integrität eines Lebewesens bzw. Zerstörung von Gegenständen.
  • Jede:r ist für das eigene Handeln, Denken und Fühlen zu 100% verantwortlich.
    Schuldzuweisungen, Bagatellisierungen, Normalisierungen und Rechtfertigungen dienen dazu, diese Verantwortung zu verleugnen.
  • Jeder Gewalthandlung liegt eine Willensentscheidung zugrunde: Keine Faust schlägt zu, ohne dass jemand sich dazu entschieden hat!
  • Diese Entscheidung ist beeinflussbar!
    Gewalthandeln ist ein erlerntes Verhalten, kann also verändert werden.
  • Häusliche & Sexualisierte Gewalt ist weder ein schichtenspezifisches Verhalten noch die logische Folge von Alkohol- oder Drogenkonsum, Stress oder/und Arbeitslosigkeit.
  • Wir wissen, dass Gewalthandeln in allen Teilen der Gesellschaft und von allen „Geschlechtern“ begangen wird. Allerdings werden die meisten Gewalthandlungen von Männern* ausgeübt. Dies wird durch einseitige Männer*- und Frauen*bilder und ungleiche Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern gefördert.

Unsere Fachkräfte

Die Gruppenleitungen verfügen als Trainer*innen und Therapeut*innen über folgende Ausbildungen bzw. Fortbildungen und Zertifizierungen (Auswahl):

  • Fortgebildet gemäß dem Standard der BAG TäHG („Arbeit mit Tätern in interinstitutionellen Kooperationsbündnissen gegen Häusliche Gewalt“), bzw. als Fachkraft für Täterarbeit Häusliche Gewalt FTHG.
  • Zertifiziert als ASAT- & ASAT Jugend Trainer; „Anti-Sexuelle-Aggressivitäts-Training“, rückfallpräventive Täterarbeit mit sexualdelinquenten bzw. Sexualstraf-Tätern im strafmündigen Alter (Zentrum für Kriminologie & Polizeiforschung ZKPF).
  • Lehrtrainer & Mentoren für Systemisches Aggressions-Management (sam-concept).
  • Zertifiziert für die Durchführung des Vatertrainings „Caring Dads – Fürsorgliche Väter“.
  • Fachkräfte im Kinderschutz 8a (BAG Kinderschutz-Zentren) mit den Schwerpunkten Kontexte der Kindeswohlgefährdung, Gefährdungseinschätzung und rechtliche Rahmenbedingungen sowie Kooperation im Hilfesystem.
  • Zertifizierte Präventionsmanager*innen Intimpartnergewalt & Stalking, Gefährdungsmanagement und Sicherheitsberatung (Institut f. Psychologie und Bedrohungsmanagement I:P:Bm).
  • Zertifizierte DyRiAS – Partner*innen des I:P:Bm (Dynamische Risikoanalysesystem; Intimpartnergewalt & – Tötung).
  • Zertifiziert für die Durchführung des Spousal Assault Risk Assessments (SARA) und des Ontario Domestic Assault Risk Assessments (ODARA) am Institut f. Gewaltforschung und Prävention, IGF, Wien.
  • Heilpraktiker für Psychotherapie mit Zusatzausbildungen u.a. für Traumatherapie (PITT), Hypnotherapie und Master – NLP (DVNLP).
  • Systemische (Familien-) Therapie (Kasseler Institut).
  • langjährige Kampfkunst- und Körperarbeitspraxis; Boxtherapie (PITT).

Kooperation

Sie sind in Ihrer Arbeit mit einem Fall Häuslicher oder Sexualisierter Gewalt konfrontiert und möchten mit uns diesbezüglich zusammenzuarbeiten?

Die Arbeit von WoGe gliedert sich in zwei Tätigkeitsbereiche auf: Häusliche und Sexualisierte Gewalt. Je nachdem, wo Ihr Fall verortet ist, gibt es Unterschiedliches zu beachten. Im Folgenden geben wir kurze Informationen, die Ihnen den Kontakt zu uns erleichtern sollen.

Fälle Häuslicher Gewalt

Wir arbeiten im Bereich Häuslicher Gewalt mit der Definition der Istanbul-Konvention, d.h. Häusliche Gewalt umfasst „alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte“ (Istanbul-Konvention, Artikel 3b). Dies bedeutet, dass unser Verantwortungstraining sich nicht nur an Männer* und Frauen* richtet, sondern auch an Väter* und Mütter* oder aber erwachsene Töchter* und Söhne*.

Verantwortungsübernahme & Zeit

Da wir davon ausgehen, dass gewalttätiges Handeln erlernt ist, kann es unserer Erfahrung nach auch wieder verlernt werden. Dies benötigt aber Zeit, Verantwortungsübernahme und Veränderungsmotivation. Aus diesem Grund ist unserer Erfahrung nach ein Training mit 26 Sitzungen notwendig, um volle Verantwortung sowie nachhaltige Veränderungen hin zu gewaltfreiem Verhalten zu bewirken. Eine Einschätzung, ob unser Training zu Ihrem*r Klient*in passt, erfolgt in maximal drei Erstgesprächen, die Ihr*e Klient*in mit uns selbst vereinbart.

Sprachliche & kognitive Einschränkungen

Da unser Programm kognitiv-verhaltenstherapeutisch ausgerichtet ist, können wir aktuell nur mit Menschen arbeiten, die keine kognitiven oder sprachlichen Einschränkungen haben. Dies betrifft auch Menschen, die über keine bis nur wenig Deutschkenntnisse verfügen.

Psychische Erkrankungen

Liegen diagnostizierte psychische Erkrankungen oder Suchtproblematiken vor, muss dies nicht zwangsläufig ein Ausschlusskriterium für unser Training sein. Ist die Erkrankung nicht mehr akut, sondern wurde stabilisiert beispielsweise durch psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlungen, steht einem Training in Absprache mit uns nichts entgegen.

Fälle Sexualisierter Gewalt

Wir arbeiten mit Menschen, die entweder Kontaktsexualdelikte oder/und Online-Sexualstraftaten begangen haben.

Akteneinsicht & Dauer

Zwingend notwendig ist für unsere Arbeit mit Tätern Sexualisierter Gewalt ist Akteneinsicht. Bei Sexualstraftätern behalten wir uns vor, erst nach Einsicht in die Akte sowie einem persönlichen Erstgespräch eine Entscheidung über die Dauer des Programms zu fällen. Bitte nehmen Sie mit uns deshalb zeitig Kontakt auf und lassen uns die Akte zukommen.

Sprachliche & kognitive Einschränkungen

Da unser Programm kognitiv-verhaltenstherapeutisch ausgerichtet ist, können wir aktuell nur mit Menschen arbeiten, die keine kognitiven oder sprachlichen Einschränkungen haben. Dies betrifft auch Menschen, die über keine bis nur wenig Deutschkenntnisse verfügen.

Fachberatung

  • Sie haben den Verdacht oder Wissen über einen Fall Häuslicher oder Sexualisierter Gewalt und brauchen eine fachliche Beratung?
  • Vieles lässt sich schnell und unkompliziert nach Schweigepflichtentbindung oder anonymisiert in einem persönlichen Gespräch am Telefon bzw. in einem Beratungsgespräch klären.
  • Sie benötigen eine Risikoeinschätzung?
    Sie würden gerne Ihr Team zum Thema Häusliche oder Sexualisierte Gewalt schulen?
  • Sie ringen um Ihre eigene Haltung in Ihrer Arbeit, in der Begegnung mit gewalttätigem Handeln?

Kontakt

Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder möchten Sie direkt mit uns in Kontakt treten? Wir sind für Sie da! Nutzen Sie das untenstehende Formular, um uns zu erreichen. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

Postadresse

Wege ohne Gewalt / WoGe
Düstere Strasse 16
37073 Göttingen

E-Mail

woge@awo-goettingen.de

WoGe Telefon

0176-64172219

Bankverbindung

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Göttingen-Northeim e.V. ❘ Wege ohne Gewalt – WoGe
Sparkasse Göttingen
IBAN: DE48 2605 0001 0000 1518 94
BIC: NOLADE21GOEOder

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